... Herr John Genausch, wird mich ab heute, 01.September 2011, bei allen anfallenden Schornsteinfeger-Arbeiten im Kehrbezirk tatkräftig unterstützen.
Immissionsschutz-Messung
Am 22.03.2010 ist die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten, worin die Messzyklen für zentrale Feuerungsanlagen (Mehrraum-Heizungen) neu festgesetzt wurden:
Abgaswegeüberprüfung
Gebühren
Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) hat die Möglichkeit geschaffen, bei Überprüfungs- und Messtätigkeiten im gleichen Arbeitsgang auch die Kehrung an Rauchschornsteinen durchzuführen.
Dies erspart uns den Zeitaufwand für eine weitere Anfahrt, wodurch sich natürlich auch Ihre Kosten entsprechend reduzieren.
Um die Gebühren transparenter zu machen
werden wir bei mehreren Kehrungen im Jahr
die Jahresgebühr nicht mehr pauschal auf die Arbeitsgänge verteilen,
sondern die Gebühren nach den jeweils durchgeführten Arbeiten berechnen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister
Karl-Heinz Kaiser
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Im Zuge der stufenweisen Umstrukturierung des Schornsteinfegerhandwerks wurde zum 01.01.2010 die Kehr- und Überprüfungsordnung auf Bundesebene vereinheitlicht.
Allzu große Veränderungen gab es für Baden-Württemberg nicht. Da wir hier im "Musterländle" die modernste Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) hatten, ging diese annähernd vollständig in die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (BKÜO) über.
Neben einer notwendigen Anpassung der Fahrkostenpauschale ist nun auch für Ölheizungen jährlich eine optische Überprüfung der Abgaswege (vom Brenner bis in den Schornstein) vorgesehen, bei der sowohl der gefährliche Kohlenmonoxidgehalt der Abgase gemessen wird als auch geprüft wird, ob kein Abgas in den Aufstellraum entweichen kann. Bei Gasfeuerstätten machen wir das ja schon seit 1985.
Es wurde auch gebührenmäßig die Möglichkeit geschaffen, bei der Abgasweg-Überprüfung zugleich die nur gelegentlich benutzten Schornsteine gefegt zu fegen, was auch für Sie als Kunde von Vorteil ist.
Bei der Feuerstättenschau (alle 5 Jahre) welche ich ebenfalls im Rahmen der Abgasweg-Überprüfung durchführen möchte, ist neuerdings der Feuerstättenbescheid zu erstellen. Darin wird dokumentiert, wann welche Schonsteinfegertätigkeiten durchgeführt werden (müssen).
Unabhängig davon trat am 22.03.2010 die Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordung in Kraft. Diese schreibt nicht mehr die jährliche Abgasmessung durch den Schornsteinfeger vor, sondern nur noch alle 2 Jahre - für Anlagen deren Errichtungsdatum noch keine 12 Jahre zurückliegt (1998) sogar nur alle 3 Jahre.
Für Sie bedeutet das:
Mein Mitarbeiter oder ich werden wie bisher regelmäßig jedes Jahr im selben Zeitraum
vorbeikommen, um die jetzt vorgeschriebene Abgaswege-Überprüfung durchzuführen.
Die Abgasmessung wird nur noch alle 2 bzw. 3 Jahre durchgeführt.
Natürlich bieten wir Ihnen in diesem Zug (gegen Aufpreis) auch die Abgasmessung an,
die näheren Aufschluss über den Zustand Ihrer Heizung gibt.
Dazu benötigen wir aber Ihren Auftrag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Energie- und Umweltexperte
Karl-Heinz Kaiser
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Karl-Heinz Kaiser
78247 Hilzingen
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Letzte Aktualisierung: 30.05.2012 |
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