Vielleicht ist auch für Sie etwas dabei ...

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aktualisierte Telefonnummern siehe unten

 

Mein neuer Mitarbeiter ...

... Herr John Genausch, wird mich ab heute, 01.September 2011, bei allen anfallenden Schornsteinfeger-Arbeiten im Kehrbezirk tatkräftig unterstützen.

 

Info-Brief 2011

Immissionsschutz-Messung

Am 22.03.2010 ist die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten, worin die Messzyklen für zentrale Feuerungsanlagen (Mehrraum-Heizungen) neu festgesetzt wurden:

  • Für Anlagen, die noch keine 12 Jahre in Betrieb sind (in 2011: Baujahr 1999 und neuer), ist die Messung alle 3 Jahre vorgeschrieben .
  • Für ältere Anlagen ist die Messung alle 2 Jahre vorgeschrieben.
  • Damit ist bei Heizungsanlagen, welche letztes Jahr gemessen wurden, in diesem Jahr keine Immissionsschutz-Messung durchzuführen.
  • Bei Beanstandungen im Zuge der Immissionsschutz-Messung ist eine gebührenpflichtige Nachmessung erforderlich.

Abgaswegeüberprüfung

  • Für zentrale Öl-Feuerungsanlagen (Mehrraum-Heizungen) und für alle raumluft-abhängigen Gas-Feuerstätten mit Abgasanlage (Kamin) ist die Abgaswegeüberprüfung jährlich vorgeschrieben.
  • Für raumluft-unabhängige Gas-Feuerstätten ist die Abgaswegeüberprüfung nur alle 2 Jahre notwendig.
  • Bei Beanstandungen an Öl-Feuerungsanlagen ist dabei keine gebührenpflichtige Nachprüfung vorgesehen, sondern es genügt, wenn Sie die Behebung der Mängel fristgerecht zurückmelden.
  • Bei CO-Beanstandungen (giftiges Kohlen-Monoxid) an Gas-Feuerungen ist eine gebührenpflichtige Nachmessung erforderlich.

Gebühren

Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) hat die Möglichkeit geschaffen, bei Überprüfungs- und Messtätigkeiten im gleichen Arbeitsgang auch die Kehrung an Rauchschornsteinen durchzuführen.

Dies erspart uns den Zeitaufwand für eine weitere Anfahrt, wodurch sich natürlich auch Ihre Kosten entsprechend reduzieren.

Um die Gebühren transparenter zu machen werden wir bei mehreren Kehrungen im Jahr die Jahresgebühr nicht mehr pauschal auf die Arbeitsgänge verteilen, sondern die Gebühren nach den jeweils durchgeführten Arbeiten berechnen.
 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister
Karl-Heinz Kaiser

Info-Brief 2010

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Im Zuge der stufenweisen Umstrukturierung des Schornsteinfegerhandwerks wurde zum 01.01.2010 die Kehr- und Überprüfungsordnung auf Bundesebene vereinheitlicht.

Allzu große Veränderungen gab es für Baden-Württemberg nicht. Da wir hier im "Musterländle" die modernste Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) hatten, ging diese annähernd vollständig in die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (BKÜO) über.

Neben einer notwendigen Anpassung der Fahrkostenpauschale ist nun auch für Ölheizungen jährlich eine optische Überprüfung der Abgaswege (vom Brenner bis in den Schornstein) vorgesehen, bei der sowohl der gefährliche Kohlenmonoxidgehalt der Abgase gemessen wird als auch geprüft wird, ob kein Abgas in den Aufstellraum entweichen kann. Bei Gasfeuerstätten machen wir das ja schon seit 1985.

Es wurde auch gebührenmäßig die Möglichkeit geschaffen, bei der Abgasweg-Überprüfung zugleich die nur gelegentlich benutzten Schornsteine gefegt zu fegen, was auch für Sie als Kunde von Vorteil ist.

Bei der Feuerstättenschau (alle 5 Jahre) welche ich ebenfalls im Rahmen der Abgasweg-Überprüfung durchführen möchte, ist neuerdings der Feuerstättenbescheid zu erstellen. Darin wird dokumentiert, wann welche Schonsteinfegertätigkeiten durchgeführt werden (müssen).

Unabhängig davon trat am 22.03.2010 die Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordung in Kraft. Diese schreibt nicht mehr die jährliche Abgasmessung durch den Schornsteinfeger vor, sondern nur noch alle 2 Jahre - für Anlagen deren Errichtungsdatum noch keine 12 Jahre zurückliegt (1998) sogar nur alle 3 Jahre.

Für Sie bedeutet das:

Mein Mitarbeiter oder ich werden wie bisher regelmäßig jedes Jahr im selben Zeitraum vorbeikommen, um die jetzt vorgeschriebene Abgaswege-Überprüfung durchzuführen.
Die Abgasmessung wird nur noch alle 2 bzw. 3 Jahre durchgeführt.

Natürlich bieten wir Ihnen in diesem Zug (gegen Aufpreis) auch die Abgasmessung an, die näheren Aufschluss über den Zustand Ihrer Heizung gibt.
Dazu benötigen wir aber Ihren Auftrag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Energie- und Umweltexperte
Karl-Heinz Kaiser

Zum Glück gibt es den Schornsteinfeger.

Karl-Heinz Kaiser
Schornsteinfegermeister

78247 Hilzingen
Hauptstraße 2a

Telefon: 07731 / 319 47 88
Fax: 07731 / 319 47 87
Mobil: 0176 / 425 76 030
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Letzte Aktualisierung: 30.05.2012
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